DSGVO-Vertreter.ch |
Datenschutz | Impressum | Kontakt |
Ihr Vertreter |
Es ist die Aufgabe des Vertreters, als eine «EU-interne»
Ansprechperson für Behörden und Betroffene zur
Verfügung zu stehen, deren Anfragen er an den
Verantwortlichen, d.h. das vertretene Unternehmen,
weiterleitet. Die Zustellung einer Anfrage an den
Vertreter gilt als rechtsgültig an das Unternehmen
zugestellt.
Wir verpflichten uns vertraglich zu dieser Weiterleitung von Anfragen in der Regel innerhalb von einer Woche. Sollten die EU-Behörden den Vertreter zu weiteren Tätigkeiten verpflichten, führen wir diese nach Rücksprache mit dem Unternehmen und gegen Ersatz aller Auslagen und Umtriebe aus. Philipp Undritz wurde 1965 in München als Sohn des Schweizer Bühnenbildners Sven Undritz geboren. Er hat das Oskar von Miller Gymnasium besucht. Nach einer Ausbildung als Webdesigner und SEO-Berater arbeitet er seit 2011 freiberuflich in der Internet-Branche. Jetzt Ihren Vertreter bestellen |
Das Einsetzen eines Vertreters entbindet den Unternehmer
nicht von seiner Pflicht, die gesetzlichen Bestimmungen und
insbesondere diejenigen zum Datenschutz
einzuhalten. Der Vertreter haftet nicht für Verstösse
des Unternehmens. Allfällige rechtliche Schritte der
EU-Behörden richten sich immer gegen das verantwortliche
Unternehmen oder den Auftragsverarbeiter.
Sollten dem Vertreter trotzdem Sanktionen auferlegt werden, so hat das Unternehmen ihn schadlos zu halten, also ihm sämtliche finanziellen und sonstigen Schäden und die Umtriebe zu ersetzen, die allenfalls eintreten. |
Copyright © by DSGVO-Vertreter.ch. Webdesign by Bubble Webdesign. Alle Rechte vorbehalten. |